Die Werbemittel sind ausschließlich für dienstliche Zwecke zu nutzen.
 Bei der Bestellung ist deswegen immer der Verwendungszweck und die Kostenstelle/Auftrag anzugeben.
 Also: 
Die Werbemittel sind ausschließlich für dienstliche Zwecke zu nutzen.
 Bei der Bestellung ist deswegen immer der Verwendungszweck und die Kostenstelle/Auftrag anzugeben.
 Also: